Enteignung der Altlandsberger Kleinbahn und eingeschränkter Verkehr
1945
Die Altlandsberger Kleinbahn AG wird aufgrund des Befehls 124 der sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 30. Oktober 1945 „entschädigungslos zugunsten des Volkes enteignet“. Rechtliche Bedeutung hat diese „Enteignung“ jedoch nicht, denn seit 1933 befinden sich alle Aktien der Kleinbahn- Gesellschaft in öffentlicher Hand.
1946
Unter Leitung des als Provinzial-Eisenbahndirektion Brandenburg weiterbestehenden LVA wird der Zugverkehr am 12. Mai wieder aufgenommen. Die erforderlichen Wagen werden ausgeliehen. Täglich fahren drei Zugpaare. Die Züge enden und beginnen auf der Station Amtsgericht. Das Gelände des Bahnhofs wird von der Besatzungsmacht zum Sammeln von Reparationsgütern genutzt. Die Lokomotive darf im dortigen Lokschuppen gewartet werden und übernachten.
1947
Ab 4. Mai wird laut Fahrplanheft für den Berliner Raum wieder ein durchgehender Betrieb bis Altlandsberg aufgenommen. Am 14. August erhält der Generaldirektor der Landesbahnen Brandenburg telefonisch von der SMAD den Befehl, die Altlandsberger Kleinbahn innerhalb von zehn Tagen abzubrechen, damit das Gleismaterial als Reparation an die Sowjetunion geliefert werden kann. Es gelingt jedoch, diesen Befehl rückgängig zu machen. Sie darf weiter betrieben werden. Ende 1947 wird die Kleinbahn in Altlandsberger Eisenbahn umbenannt.
1949
Auf Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission vom 9. März 1949 werden fast alle dem öffentlichen Verkehr dienenden „nichtreichsbahneigenen Eisenbahnen“ der sowjetisch besetzten Zone von der Deutschen Reichsbahn übernommen.