Satzung des Heimatverein Altlandsberg e.V.
Der genaue Wortlaut der Satzung ist dem pdf File zu entnehmen.
Heimatverein Altlandsberg e.V
§ 1
Der Heimatverein Altlandsberg, mit Sitz in 15345 Altlandsberg, Gähdestr. 8 verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung. Im folgenden der „Verein“ genannt.
Der Heimatverein Altlandsberg ist eine Gemeinschaft von Bürgern und Interessenten, die sich für die Bewahrung und Pflege des stadthistorischen Erbes und für die Erhaltung der die Stadt umgebenen Landschaft einsetzt.
Zweck des Vereins:
ist die Förderung heimatgeschichtlicher Bildung und Forschung, u.a. zum Denkmals- und Landschaftsschutz, die Traditionspflege, sowie ortsverbundene kulturelle Tätigkeit.
Der Zweck wird verwirklicht durch:
Die Durchführung von Bildungsveranstaltungen, Beratungen und Führungen für Bürger und Vereinigunge Die Aufarbeitung der Stadtgeschichte und Fortschreibung der Chronik.
Die Erschließung und Bewahrung historischer Substanz z.B. Schriften, Bildmaterialien und historische Gerätetechnik für die Öffentlichkeit. Der Aufbau und die Pflege von Sammlungen mit stadthistorischem Bezug und deren Ausstellung.